Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung (DS–GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet:
Aufgrund einer Einwilligung (gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. a DS–GVO)
Die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Erteilung einer Einwilligung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit von Ihnen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Auch Einwilligungen, die vor der Geltung der DS–GVO (25. Mai 2018) erteilt worden sind, können widerrufen werden. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, bleiben vom Widerruf unberührt. Beispiel: Zusendung eines Newsletters, Entbindung von der berufsrechtlichen Verschwiegenheit zur Weitergabe der von Ihnen überlassenen Daten auf Ihren Wunsch hin an Dritte (z. B. Banken, Versicherungen, Anteilseigner etc.).
Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. b DS–GVO)
Die Zwecke der Datenverarbeitung ergeben sich zum einen aus der Einleitung vorvertraglicher Maßnahmen, die einer vertraglich geregelten Geschäftsbeziehung vorausgehen und zum anderen zur Erfüllung der Pflichten aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (gem. Art. 6 Abs.1 Lit. c DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (gem. Art. 6 Abs.1 Lit. e DS-GVO)
Die Zwecke der Datenverarbeitung ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben oder liegen im öffentlichen Interesse (z. B. Einhaltung von Aufbewahrungspflichten, Nachweis der Einhaltung von Hinweis- und Informationspflichten des Steuerberaters).
Im Rahmen der Interessenabwägung (gem. Art. 6 Abs. 1 Lit. f DS-GVO)
Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich aus der Wahrung unserer berechtigten Interessen. Es kann erforderlich sein, die von Ihnen überlassenen Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zu verarbeiten. Unser berechtigtes Interesse kann zur Begründung der weiteren Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten herangezogen werden, sofern Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen. Unser berechtigtes Interesse kann im Einzelfall sein: Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, Abwehr von Haftungsansprüchen, Verhinderung von Straftaten.